
Konsequenzen aus der Evaluation des Staatlichen Studienseminars für das Lehramt
an Gymnasien in Koblenz
1. Selbstverpflichtung
des Seminars
2. Vorschläge
und Wünsche an das Ministerium (MWWFK) - Landesprüfungsamt
3. Vorschläge
und Wünsche an die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD)
auf der Grundlage der
4. Empfehlungen
des Zentrums für Qualitätsentwicklung und -sicherung (ZQ) an der Johannes-Gutenberg-Universität
Mainz
Das Staatliche Studienseminar für
das Lehramt an Gymnasien in Koblenz hat sich – so weit bekannt – als erstes
deutsches Studienseminar einer professionellen Evaluation von außen gestellt,
um nach Möglichkeiten der Verbesserung der eigenen Arbeit zu suchen. Die nach
dem Mainzer Modell vom Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung der Universität
Mainz durchgeführte Evaluation gründet auf dem Verständnis, dass Evaluation
nicht alleine bewertenden Charakter hat, sondern einen Beitrag zur
Organisationsentwicklung leisten sollte. Die Auswertung des externen Gutachtens
zeigt, dass das Seminar mit seinen begonnenen Maßnahmen auf einem guten Kurs
ist, dass aber auch noch vieles verbessert werden kann und muss. Dazu hat der
Bericht viele gute Vorschläge geliefert. Notwendig erscheinen demnach
Verbesserungen ganz unterschiedlicher Art, weil unterschiedliche Gruppen und
Partner betreffend. So erscheinen Maßnahmen erforderlich
In den Planungen dieser
Evaluation war immer eine abschließende Zielvereinbarung zwischen dem
Studienseminar, dem Ministerium (Landesprüfungsamt) und der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) vorgesehen, sie ist auch weiterhin unser Ziel.
Der Begriff der Vereinbarung sieht jedoch mehrere Partner vor. Insofern kann
eine Vereinbarung nicht vom Seminar alleine formuliert werden, zumal die
angemahnten Änderungen auch Strukturen und den rechtlichen Rahmen der Ausbildung
betreffen und deshalb nur von Ministerium und /oder der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) vorgenommen werden können. Das Studienseminar
möchte aber mit der Umsetzung der Ergebnisse der Evaluation ohne Zögern beginnen
und hat sich für eine Selbstverpflichtung entschieden, die auf den Empfehlungen
zur Umsetzung der internen und externen Evaluation am Studienseminar des
Zentrums für Qualitätssicherung an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz
basiert. Von diesen Empfehlungen werden auch die ergänzenden Vorschläge und
Wünsche an das Ministerium und die ADD abgeleitet.
Das Studienseminar weist
ausdrücklich darauf hin, dass die Selbstverpflichtung des Seminars nur ein
erster Schritt ist und Ministerium und
ADD nicht von ihrer Verpflichtung entbindet, ihrerseits aktiv zu werden und die
in der Evaluation angesprochenen Veränderungsvorschläge für die
Lehrerausbildung in Rheinland-Pfalz zu prüfen und umzusetzen.
Die vorliegende Selbstverpflichtung wurde auf der Dienstbesprechung vom 20.5.2003 einstimmig verabschiedet. Die Gliederung ist an die laufenden Entwicklungsthemen und Aktivitäten der Seminarentwicklung angepasst.
1.
Selbstverpflichtung
des Seminars zur internen Seminarentwicklung
Sowohl in dem externen Gutachten
als auch in den Empfehlungen des Zentrums für Qualitätssicherung und
-entwicklung werden drei vordringliche Bereiche genannt:
Die von der externen
Gutachterkommission genannten drei Schwerpunktbereiche sind bereits Gegenstand
der Seminarentwicklung und werden im Folgenden entsprechend dem Vorgehen in der
Seminarentwicklung den bereits bestehenden und den neuen Entwicklungsthemen zugeordnet
und in Aktivitäten konkretisiert.
Interne Seminarentwicklung / Mitwirkung bei der Reform der
Lehrerausbildung
Entwicklungsthema 1: Standards in der Lehrerausbildung
1. Das
Studienseminar wird die Entwicklung von Standards weiterverfolgen. Die bereits
bestehende Arbeitsgruppe wird Standards für die Bereiche des Lehrerhandelns
formulieren. Die Fachleiter werden den Standards fachspezifische Ausprägungen
geben. Das Leitbild des Seminars wird überarbeitet und anhand der Standards
konkretisiert. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren werden die Standards zur
Diskussion gestellt. Hierbei werden die übrigen Studienseminare, die
Ausbildungsschulen und externe Experten angemessen einbezogen.
2. Die
Standards werden in der Ausbildung genutzt, um Kriterien der Ausbildung und Bewertung
zu verdeutlichen. Sie können und sollen so auch den Referendaren als Grundlage
zur Reflexion ihres Unterrichts dienen.
3. Insgesamt
wird das Studienseminar sich verstärkt darum bemühen, die relevanten Aspekte
der Bewertung für die Referendare transparenter zu machen. Dazu werden im
Rahmen wiederholter Veranstaltungen (z. B. Monatsforum) im Referendariat nicht
nur die „messbaren“ Kriterien, sondern auch solche Aspekte der Bewertung
thematisiert, die sich aus diesen Kriterien nicht unmittelbar erschließen.
4. Am
Studienseminar wird im Anschluss an die Evaluation eine Arbeitsgruppe „Seminararbeit
und Lehrerausbildung“ eingerichtet, die Vorschläge zur Entwicklung der Seminararbeit
und zur Lehrerausbildung insgesamt erarbeitet, die über die vorliegenden
Ergebnisse der Evaluation hinausgehen.
Entwicklungsthema 2: Modularisierung der Ausbildung und Kooperation
innerhalb des Seminars
5. Die
Modularisierung von Teilen der Ausbildung am Studienseminar wird dadurch optimiert,
dass Pflicht- und Wahlmodule deutlich vernetzt werden. Darüber hinaus wird die
Modularisierung spiralig konzipiert, so dass Themen mehrfach vertiefend
aufgegriffen werden. Neben der laufenden Anpassung der Module durch den
internen Austausch am Studienseminar Koblenz wird die Modularisierung nach
einem angemessenen Zeitraum auch relevanten Personen und Einrichtungen
außerhalb des Studienseminars – und hier insbesondere den übrigen
Studienseminaren des Landes – zur Diskussion gestellt.
6. Die
zum Teil bereits praktizierte Teilnahme von Fachleitern an
Lehrprobenbesprechungen anderer Fächer innerhalb des Studienseminars wird
fortgeführt und, soweit erwünscht und möglich, ausgebaut. Den Fachleitern wird
empfohlen, auch in Fachseminaren anderer Fächer und in Sitzungen des
Allgemeinen Seminars zu hospitieren und diese mitzugestalten. Dazu sollte die
Möglichkeit verstärkt genutzt werden, Seminarveranstaltungen gemeinsam
durchzuführen. Die Fachleiter laden die Seminarleitung bei geeigneten Themen
zur Mitarbeit im Fachseminar ein.
Entwicklungsthema 3: Fort- und
Weiterbildung, vorauslaufende Ausbildung von Fachleitern
7. Die
bereits bestehende Arbeitsgruppe “Neue Fachleiter“ begleitet Fachleiter während
der Anfangsphase ihrer Tätigkeit. Sie bietet ein Forum zum Austausch von Erfahrungen
und gibt die Möglichkeit, Kooperation und Innovation innerhalb des Seminars
voranzubringen.
8. Das
Studienseminar wird eine Arbeitsgruppe einsetzen, die „Kriterien guter
Fachleitungs- und Seminarleitungstätigkeit“ erarbeitet und hieraus Empfehlungen
für die Weiterbildung von Fachleitern ableitet. In den damit verbundenen
Erörterungen wird auch der Frage Rechnung getragen, inwieweit Supervisionen
oder individuelles Coaching ein denkbares Instrument der seminarinternen Weiterbildung
sein können. Diese Kriterien und Empfehlungen werden mit den übrigen Studienseminaren
des Landes abgestimmt.
9. Das
Studienseminar führt mit dem Institut für Lehrerfort- und –weiterbildung (IFB)
ein Kooperationsprojekt durch zur vorauslaufenden netzbasierten Fortbildung für
Lehrerinnen und Lehrer, die sich auf eine Fachleiterstelle bewerben wollen. Das
Projekt reagiert dabei auf die bei der Evaluation als problemhaltig erkannte
Tatsache, dass Fachleiter auf ihre Tätigkeit nicht vorbereitet werden, und ist
allen Interessierten des Landes aus dem gymnasialen Bereich geöffnet.
Kooperation mit den Ausbildungsschulen
Entwicklungsthema 4: Kooperation mit den Ausbildungsschulen
10. Das
Studienseminar schließt auf Initiative der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD) mit den Ausbildungsschulen eine schriftliche Vereinbarung mit dem Ziel
der Vereinheitlichung der Ausbildungsbedingungen ab. Darin werden die in der
Evaluation angemahnten zentralen Punkte der Ausbildungsarbeit (Standards,
Ausbildungsinhalte, Beurteilungskriterien, Schulgutachten, ...) und konfliktive
Punkte (Vertretungen, Bereitschaft, Aufsichten, Eigenverantwortlicher Unterricht, ...) formuliert und durch Anlagen, Form- und
Merkblätter ergänzt.
11. Das
Studienseminar wird den regelmäßigen Austausch mit den schulischen Ausbildungsleitern
in der bisherigen Form fortsetzen und im Sinne einer Kultur des selbstverständlichen
Austausches erweitern. Dazu finden jährlich eine ganztägige und nach Bedarf mehrere
halbtägige Sitzungen statt. Das Studienseminar richtet mehrere Arbeitsgruppen
mit schulischen Ausbildungsleitern ein, u. a. zu den Standards schulischer
Ausbildung, zu den Ausbildungsinhalten und den schulischen Standardsituationen.
12. Darüber
hinaus werden die schulischen Ausbildungsleiter in Zukunft zu Beginn ihrer Tätigkeit
sowie nach einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren für eine Woche am Studienseminar
die Gelegenheit erhalten, umfassend Einblick in die Leitvorstellungen und die
Seminararbeit am Studienseminar nehmen zu können. Den schulischen
Ausbildungsleitern wird insbesondere die Teilnahme am Allgemeinen Seminar und
den einzelnen Fachseminaren nahe gelegt.
13. Den
Fachleitern wird die Möglichkeit gegeben, für die Lehrerausbildung relevante Themenschwerpunkte
in eigenen Fortbildungsveranstaltungen für Fachlehrer der Ausbildungsschulen zu
definieren und durchzuführen. Die Infrastruktur des Studienseminars steht für
diese Veranstaltungen uneingeschränkt zu Verfügung.
14. Das
Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien in Koblenz wird versuchsweise in
Kooperation mit den an der Lehrerausbildung beteiligten Einrichtungen einen
Newsletter konzipieren, dessen erste Ausgabe im Verlaufe des Schuljahres
2003/2004 versendet werden soll. Als verantwortliche Herausgeber des
Newsletters sollen jeweils ein Vertreter der Studienseminare, des Ministeriums
für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, der ADD und einer Hochschule
fungieren.
15. Im
Rahmen der Berichtslegung der rheinland-pfälzischen Schulen zum Qualitätsprogramm
wäre es wünschenswert, wenn künftig der Situation von Referendaren und Berufsanfängern
ein gesondertes Kapitel gewidmet würde. Das Studienseminar in Koblenz steht
neben seiner ausbildenden Funktion den Schulen als Ansprechpartner für Fragen
des Berufseinstiegs sowie für darüber hinausgehende Aspekte der
Unterrichtsgestaltung und der Schulentwicklung zur Verfügung (vgl. 2.3).
Mitwirkung bei der Reform der Lehrerausbildung
16. Mitglieder
des Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien in Koblenz werden in Kooperation
mit den übrigen für die Ausbildung von Gymnasiallehrern zuständigen Seminaren
Empfehlungen für die Ausgestaltung der Schulpraktika formulieren und diese
Überlegungen den Schulen sowie den Hochschulen als Diskussionsgrundlage zur
Verfügung stellen.
17. Die
im Studienseminar entwickelten Standards für die Ausbildung im Referendariat werden
auf Wunsch den an der Lehrerausbildung beteiligten Fächern und Fachbereichen
der Hochschulen übermittelt, sie können einem Austausch zwischen den
Institutionen der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung über die
jeweiligen Ziele dienen und sollten möglichst gemeinsam für beide Phasen
formuliert und fortgeschrieben werden, Mitglieder des Studienseminars erklären
sich zur Mitarbeit an der Formulierung und Umsetzung der Standards beider Phasen
bereit (vgl. 2.3).
2. Vorschläge und Wünsche an das Ministerium
1. Die
Benennung neuer Fachleiter möge in Zukunft nach Möglichkeit so terminiert
werden, dass bereit ein halbes Jahr vor Ausscheiden des bisherigen
Stelleninhabers das Auswahlverfahren abgeschlossen ist. Der designierte
Fachleiter sollte bis zur Übernahme der Fachleitertätigkeit mit dem
ausscheidenden Fachleiter kooperieren, an Seminarsitzungen, Lehrprobenbesprechungen,
Unterrichtsbesuchen und Beratungsgesprächen teilnehmen, um den Übergang in das
neue Tätigkeitsfeld zu erleichtern.
2.
Es möge geprüft werden, ob im Rahmen einer
generellen Befristung von Funktionsstellen im Schulbereich auch Seminar- und Fachleiterstellen
in Zukunft für einen befristeten Zeitraum besetzt werden. Die Dauer der Seminar-
und Fachleitertätigkeit sollte mindestens acht Jahre betragen und so terminiert
sein, dass in jedem Fall die Betreuung eines Jahrgangs bis zum Ende des
Referendariats durch einen Fachleiter gesichert wird. Weitere befristete
Perioden in der Tätigkeit sollten möglich sein.
3. Für
alle Seminarangehörigen haben die Aufgaben in der Lehrerausbildung gemäß
Dienst- und Konferenzordnung Vorrang vor denen bei der Schulentwicklung (vgl.
1.15) und bei den Maßnahmen zur Reform der Lehrerausbildung (vgl. 1.16 und 1.17).
Es möge geprüft werden, wie die Fachleiter zur Vermeidung von
Aufgabenkollisionen im Einzelfall angemessen entlastet werden können. Dies kann
durch die Einstellung zusätzlicher Ausbilder und/oder durch eine angemessene
Reduzierung der schulischen Verpflichtungen der Fachleiter geschehen.
4. Das
Landesprüfungsamt möge prüfen, inwieweit die Pädagogische Hausarbeit in der bisherigen
Form entfallen und durch eine vergleichbare und Laufbahn adäquate Leistung ersetzt
werden kann. Eine vergleichbare Leistung an Stelle der Pädagogischen Hausarbeit
sollte in Umfang und Zeitspanne reduziert sein und vor allem Aufgabenstellungen
zulassen, die eine produktive und Erkenntnis fördernde Auseinandersetzung mit
der Unterrichts- oder Erziehungsarbeit des Lehrers initiieren.
5. Die
Auswahl der schulischen Ausbildungsleiter erfolgt bisher entsprechend § 9 der
„Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an Gymnasien“ im Benehmen zwischen Seminarleitung und Schulleitung. Das
Ministerium möge prüfen, inwieweit der Seminarleitung künftig ein
Vorschlagsrecht für die Besetzung der schulischen Ausbildungsleitung zukommen
kann.
6. Das Ministerium möge prüfen, inwieweit die sogenannte Schulnote in ihrer bisherigen Form nicht mehr in die Gesamtnote einfließen kann. Sie wird ersetzt durch ein Schulgutachten, das neben der Unterrichtskompetenz insbesondere den Umgang mit Schülern außerhalb des Unterrichts, die Elternarbeit und soziale Kompetenzen beurteilt. Die Kriterien für ein solches Schulgutachten werden von den für die Erstellung des Gutachtens zuständigen Ausbildungsleitern entwickelt und den Referendaren zu Beginn der Ausbildung vermittelt.
7. Das für die Belange der Schulen zuständige Ministerium möge in Kooperation mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion prüfen, in welcher Form eine spürbare Aufwertung von Ausbildungsschulen möglich ist. Hierbei wird insbesondere angestrebt, den Ausbildungsschulen ein Vorzugsrecht bei der Einstellung von Lehrern einzuräumen.
8. Das
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur möge die Empfehlungen
der Gutachterkommission prüfen, inwieweit nach der geplanten Reform der
Lehrerausbildung die Zeit des Referendariats zunächst für die ersten beiden
Ausbildungsjahrgänge, die das Studium nach der reformierten Lehrerausbildung
abschließen, im Sinne eines Modellversuchs auf 1,5 Jahre festgelegt werden
kann. Dabei ist es wichtig, dass den Referendaren weiterhin eine angemessene
Vorbereitungszeit auf den Schuldienst im Rahmen des Referendariats ermöglicht
wird, in der kein eigenverantwortlicher Unterricht zu erteilen ist.
9. Das
Ministerium möge eine Evaluation des Reformmodells fünf Jahre nach dessen Umsetzung
vorsehen. In diese Evaluation sollten insbesondere auch die Erfahrungen der Studienseminare
mit der veränderten Ausbildungsstruktur einfließen, um daran anschließend neu
über die Länge des Referendariats zu entscheiden.
10. Die an dieser Zielvereinbarung beteiligten Ministerien mögen prüfen, inwieweit eine internetbasierte Bereitstellung von aktueller Lernsoftware für Referendare, aber auch für alle übrigen Lehrkräfte und Lehramtsstudierenden zu realisieren ist. Hierzu sollten die beteiligten Ministerien die Kooperationsmöglichkeiten mit der Landesmedienanstalt und dem Virtuellen Campus Rheinland-Pfalz zu nutzen versuchen.
3. Vorschläge und Wünsche an die Aufsichts- und
Dienstleistungs-direktion (ADD)
1. Die
ADD Außenstelle Koblenz wird gebeten, eine schriftliche Vereinbarung des Studienseminars
mit den Ausbildungsschulen zu initiieren (vgl. 1.10). Darin werden die in der
Evaluation angemahnten zentralen Punkte der Ausbildungsarbeit (Standards, Ausbildungsinhalte,
Beurteilungskriterien, Schulgutachten, ...) und konfliktive Punkte (Vertretungen,
Bereitschaft, Aufsichten, Eigenverantwortlicher Unterricht, ...) formuliert und durch Anlagen, Form- und
Merkblätter ergänzt.
2. Die
ADD möge in Abstimmung mit den Studienseminaren und den Ausbildungsschulen
verbindliche Aufgabenstellungen und ein entsprechendes Anforderungsprofil für
die Funktion der schulischen Ausbildungsleitung entwickeln. In Anlehnung hieran
soll die Funktion der schulischen Ausbildungsleitung im Rahmen der
Ausbildungsordnung definiert werden.
3. Die
ADD möge Maßnahmen entwickeln, um die Ausbildungsschulen selbst und deren Status
als Ausbildungsschule aufzuwerten. Im Hinblick auf die Initiativen des Landes,
den Schulen einen größeren Handlungsspielraum zu geben, möge geprüft werden, ob
und in welchem Maße Ausbildungsschulen Vorzugsrechte bei der Einstellung von
besonders qualifizierten Assessoren als Lehrkräfte erhalten, die sich in die
schulische Referendarausbildung einbringen werden. Damit könnte die Qualität
der schulischen Ausbildung ebenso wie die Unterrichtsqualität an der
Ausbildungsschule langfristig gesichert und gesteigert werden.
Koblenz, den 20.5.2003